Freie Fahrt voraus….mit Wimpel und Vignette

Man staunt! Ein neues, attraktives Pauschalangebot namens „Freie Fahrt voraus mit Wimpel und Vignette“ macht seit 2022 der Niedersächsichen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Während die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes in Schleswig-Holstein für die Schleusen der Eider seit dem 01.01.2019 die Gebühren vollständig entfallen liess, dreht Niedersachsen für seine Landesgewässer auf. So erhebt der NLWKN inzwischen wieder Schleusengebühren auf dem Ems-Jade-Kanal und Nordgeorgsfehnkanal in Höhe von 6 € für die reguläre Passage.

Es sei denn, man hat sich den „Boots-Pass EJK/NGF“ gesichert, ein „Pilotprojekt im Bezahlwesen des Wassersports“. Dieses startete in 2022 mit einer auffälligen Staffelung mit 70,- € Jahrespauschale in 2022 für Nicht-Anlieger der ostfriesischen Halbinsel und wurde in 2023 mit einer neuen Pressemitteilung auf 40,- € für alle interessierten Wassersportler ermäßigt. Zur Erinnerung: Diskriminierungsfreiheit im öffentlichen Verwaltungshandeln ist insgesamt ein hohes Gut und sollte weder durch Tourismus noch den Erwägungen eines „Bekenntnisses zum Wassersportrevier Ostfriesland“ oder „Stärkung des Vereinslebens in der Region“ überlagert werden. Aber vielleicht sollten wir dankbar sein! Die offizielle Gebührenordnung sieht eine Jahrespauschale von immerhin 500,- € vor.

Der Interessent stutzt ein wenig. Geht es wirklich um eine Vignette mit einer amtlichen Gültigkeit? Beim Schleusenmeister ist die nicht zu erwerben. Sie lässt sich entweder bei den Touristinformationsbüros in Emden, Wilhelmshaven, Friedeburg und Leer beschaffen, oder eben beim „Team Wassersport Ostfriesland“, einer Gemeinschaftsinitiative der Wassersportvereine Ostfrieslands.

Und wo ist die Vignette anzubringen? Da gibt es primär zwei Optionen. Aus der ursprünglichen Presseinformation des NLWKN entnehmen wir: „Als Nachweis für die Teilnahme am neuen Boots-Pass-Angebot gilt eine Vignette, die für die Schleusenwärter gut sichtbar an der Backbordseite des Bootes befestigt werden muss“. Ostfriesland Travel hingegen teilt mit: „Als Nachweis für die Teilnahme am neuen Boots-Pass-Angebot gilt eine Vignette, die für die Schleusenwärter gut sichtbar an der steuerbordseitigen Scheibe/Führerstand am Boot befestigt werden muss.“

Fein heraus ist hingegen derjenige, der sich als direktes oder indirektes Mitglied im DMYV, der angeschlossenen Sportbootvereinigung SBV oder dem Segler-Verband Niedersachsen betrachten darf: Er kann die Schleusen umsonst nutzen, da die Dachverbände eine gesonderte Regelung mit dem NLWKN ausgehandelt haben. Wie kann man sich als privilegierter Kanalfahrer ausweisen? Die Mitglieder dieser Verbände „erhalten eine spezielle Flagge, die als Nachweis ihrer kostenlosen Schleusenfahrt dient“. Zum Motiv dieser Flagge ist nichts dokumentiert, sonst würden sich die Wassersportler diese auch selber nähen. Vielleicht darf man sie auch nur in der Schleuse hissen, um die Mitwisserschaft zu begrenzen? Hauptsache, die Schleusenmeister wissen, wie sie aussieht!

Und tatsächlich zeigte ein Aushang an der neu eröffneten Schleuse des Elbe-Weser-Schifffahrtsweges aka Hadelner Kanal in Otterndorf, dass – neben einer lokalen Vignettenoption – die „spezielle Flagge“ auch hier honoriert wird. Aber Achtung, auch Wimpel haben ein Ablaufdatum. Der DMYV informiert: „Die Flaggen aus den vergangenen Saison 2022/23 sind nicht mehr gültig! Daher sollten Mitglieder neue Flaggen für die Saison 2024 /25 mit neuer Farbkennung bestellen! Für die Mitglieder der DMYV-Vereine kann die Flagge nur über deren Vorstände gesammelt über ein Kontaktformular bestellt werden.“

Damit wird endlich auch die graphische Qualität der Plaketten- und Wimpel-Lösung öffentlich. Man kommt nicht umhin, das unablässige Bemühen des wassersportlichen Verbandswesens zu würdigen, transparente Rahmenbedingungen für eine Befahrbarkeit der Gewässer in enger und vertrauensvoller Abstimmung mit der öffentlichen Verwaltung sicherzustellen.

Hoffen wir dennoch auf den Tag, an dem sich das erwähnte Modell aus der Bewirtschaftung der Eider durchsetzt und es auch in Niedersachsen wieder heisst: Seit dem 01.01.2025 entfallen an allen unseren Brücken und Schleusen die Gebühren. Freie Fahrt ohne Gedöns.

Die Pütz im Cockpit

Das Wunder kam mit Ansage. Auch in Schleswig-Holstein kommt es zu Aufweichungen des Wassersport-Lockdowns. Die Dramaturgie der Öffnung sieht dabei ein dialektisches Spiel mit Einschränkungen vor. Sind es nur Rückzugsgefechte des Ordnungsrechts? Man hat es sich in der Abwägung sicher nicht leicht gemacht.

Die eigentliche Gefahr der Wassersports ist nämlich die Schmierinfektion! Sie droht überall, insbesondere zu nächtlicher Stunde. Die tradierten Vorstellungen der Sportboothafen-Sanitärhygiene werden daher einstweilen ausgesetzt, ja revidiert: Es wird zur Benutzung der Bordtoilette aufgerufen, die bekanntlich nicht zwingend einem Schwarzwassertank zugeordnet sein muss. Seuchenhygienisch ein mutiger Schritt! Die notorischen Stehpinkler am Heckkorb sind nicht erwähnt.

Das sind harte Restriktionen. Eine nächtliche Kapazitätsstillegung der Sanitärkabinen von fünfzig Prozent mit der Auflage „nur ein Nutzer pro Kabine“ und „Maskenpflicht, nicht singen“ erschien aber zu riskant.

Hier im Wortlaut die Bekanntmachung für Seefahrer (T)34/20, zumindest gültig für den Landeshafen Büsum. Finden Sie selbst heraus, ob die Duschen und Gemeinschaftsräume nun geschlossen bleiben oder häufig gereinigt & desinfiziert werden müssen!

Sportboothäfen dürfen wieder eingeschränkten Betrieb ermöglichen, sofern die Duschen und Gemeinschaftsräume, mit Ausnahme von Toilettenräumen tagsüber, geschlossen bleiben.
Sowohl die Herstellung der Benutzbarkeit des Bootes (Transport aus dem Winterlager, das Kranen oder Slippen und die weiteren Maßnahmen, um das Boot seetüchtig zu machen), die Benutzung des Bootes als auch das Einlaufen in den Hafen und das Auslaufen aus dem Hafen sind erlaubt. Strom und Wasserversorgung kann wieder gewährleistet werden.
Im Übrigen gelten die Hygieneregeln nach § 9 und das Kontaktverbot nach § 2 Abs. 2 der Landesverordnung weiterhin. Einschränkungen gelten für den Betreiber des Sportboothafens im Hinblick auf die Duschen und Gemeinschaftsräume. Hier ist auf eine häufige Reinigung und Desinfektion zu achten.
Eine Übernachtung auf dem Boot ist nur erlaubt, sofern es über sanitäre Einrichtungen verfügt. Die Toiletten des Sportboothafens dürfen nachts nicht benutzt werden und sind zu schließen.

Die örtlichen Gesundheitsbehörden können weitergehende Anordnungen erlassen.

Hiermit wird die BfS 24/20 aufgehoben.

4113/6241.181-05 Hafenamt Büsum +49 4834 3607

Das Rundwaschbecken als Ikone des gemeinschaftlichen Wascherlebnisses. Übrigens auch ideal geeignet zum Auswaschen von Mehrweg-Kaffeebechern, deren Überleben in CoVid-Zeiten bedroht ist.

Helgoland ist laut (T)50/20 noch geschlossen, aber die Kollegen aus Tönning sprechen mit (T)46/20 immerhin für die restliche Nordseeküste Schleswig-Holsteins: „Sportbootfahrerinnen und Fahrer dürfen auch aus anderen Bundesländern einreisen“. Eine derartige Offenherzigkeit ist in einem föderalen Gebilde nicht mehr selbstverständlich. Freude herrscht!

Die Stunde der Exekutive

Als sich Anfang April in Niedersachsen die Baumärkte wieder öffneten und die Autowaschanlagen schlossen, wurde es deutlich: Jetzt war die Stunde der Exekutive gekommen. Zwecklos, zu fragen, ob es den Autowaschanlagen an Systemrelevanz gebrach oder der Generalverdacht der sprühenden Infektionsschleudern obsiegt hatte.

Inzwischen ist der Betrieb automatisierter Autowaschanlagen wieder gestattet – Hamburg hatte sich wie Baden-Württemberg, Bayern, Berlin und Rheinland-Pfalz der Schließung ohnehin nicht angeschlossen. In Landkreis Stade ist aber das Betreten der Elbdeiche einschließlich der Deichverteidigungswege zu „tagestouristischen Ausflügen“ verboten. Diese Maßnahme wird bis zum 4. Mai 2020 aufrechterhalten. Womöglich könnten sich dort Menschen begegnen! Dann muss man halt auf den unbeschränkt zugänglichen Lühe- oder Estedeich ausweichen, obwohl es dort etwas enger zugeht.

Aber nach der aktuellen Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen ist entsprechend § 3 „die körperliche und sportliche Betätigung im Freien“ explizit weiterhin zulässig. Und in Mecklenburg-Vorpommern sind die Sportplätze für den Individualsport bereits wieder geöffnet, der Golfsport hat freie Bahn.

Die Bemühungen um die Eindämmung der touristischen Attraktivität machte in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern auch vor der Verfolgung landesfremder Autokennzeichen und dem Verbot des Aufsuchens des eigenen eingetragenen zweiten Wohnsitzes nicht halt. Ein Klima der Denunziation ist die Folge. Insgesamt geht es um Zweifel an der Verhältnismäßigkeit staatlicher Eingriffe in Bezug auf die Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und anderer Grundrechte, die nicht ausreichend abgewogen und begründet sind.

Entschlossene Handlungskompetenz wurde auch in der Causa „Inbetriebnahme der Sportboothäfen“ demonstriert. Dabei steht das Kranen und Slippen etwa auf dem epidemiologischen Gefährdungsniveau von Autowaschanlagen, Deichspaziergängen oder des Besuchs botanischer Gärten.

Die Lage in Mecklenburg-Vorpommern hellt sich seit 22.04.2020 mit der „Ersten Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Schutz-VO MV“ auf:

(5) Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportboothäfen ist untersagt.

Dies gilt nicht für den Individualsport und den Sport zu zweit auf Sportplätzen und Sportaußenanlagen. Der Zutritt zu Sportboothäfen ist lediglich dem verantwortlichen Betreiber und Eigentümer sowie den Eigentümern von Wasserfahrzeugen unter Beachtung von § 1 Absatz 1 und 2 gestattet. Erlaubt ist, eigene Wasserfahrzeuge ins Wasser zu verbringen, zu warten, zu sichern, sich auf ihnen aufzuhalten oder zu übernachten, auf Gewässer zu fahren und vom Wasserfahrzeug aus zu angeln und ähnliche Betätigungen auszuführen. Nicht gestattet sind die Vermietung von Wasserfahrzeugen, Regattafahrten und gemeinschaftliche Feierlichkeiten in Sportboothäfen.

Nach Recherche des schon erwähnten Landkreises Stade setzt sich seit 25.04.2020 nun auch in Niedersachsen eine atemberaubende Neubewertung durch das Niedersächsische Sozialministerium durch. Neuerdings sind  „Bootsanleger von Vereinen oder Yachthäfen nicht mehr als Sportanlagen, Sportstätten oder Vereinsbereich anzusehen“. Ach was?

Das Niedersächsische Sozialministerium sieht Wassersportanlagen nicht als Bereiche an, deren Betreten nach der Landesverordnung wegen des dort ausübten Sportbetriebs untersagt ist. Dies wurde heute auf Nachfrage der Kreisverwaltung in Hannover mitgeteilt

Demnach sind Bootsanleger von Vereinen oder Yachthäfen nicht mehr als Sportanlagen, Sportstätten oder Vereinsbereich anzusehen. Damit ist der Sportbootverkehr jeglicher Art zulässig. Zu beachten sind dabei aber die allgemeinen Hygieneregeln, wie sie auch für die Nutzung von Kraftfahrzeugen gelten. Es ist entweder ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten oder es dürfen lediglich Angehörige oder Haushaltszugehörige auf dem Boot sein.

Der Bereich, in dem die Boote gelagert, geparkt oder gepflegt werden, stellt demnach ebenfalls keine Sportstätte oder -anlage dar. Wenn jemand sein Boot aufsucht und es reparieren oder pflegen möchte, fällt dies nicht unter „Zusammenkünfte in Vereins-, Sport- und Freizeiteinrichtungen“, solange insoweit keine Gruppenbildung erfolgt. Nach der neuesten Einschätzung des Ministeriums wäre auch das zu Wasser lassen bzw. Slippen von Booten möglich, wenn dies nicht in Gruppen, d.h. mit maximal 2 Personen erfolgt.

Zen und die Kunst, ein Boot zu warten

Im Bereich der technischen Ursachenforschung gibt es bekanntlich eine Reihe von Fallstricken. So können Ursachen, Wirkungen und Symptome zeitlich und räumlich weit auseinanderfallen, was das Erkennen des Zusammenhangs erschwert, wenn man nicht aktiv danach fahndet.

Ein weiterer populärer Trugschluss liegt im „post hoc ergo propter hoc“, in dem der Analyst den koinzidentiellen Sachverhalt als ursächlich identifiziert. Und in anders gelagerten Fällen wird die Möglichkeit von sich überlappenden Problemstellungen übersehen. Man kann eben auch Läuse UND Flöhe haben, wobei diese Parallelstränge in der Folge zu Interaktionen neigen, abgesehen davon, dass sie auf gemeinsame Wurzeln zurückgehen: Mangelnde Hygiene und Qualitätsanspruch, zusammen mit Nachlässigkeit bei der Wartung und dem Fehlen einer aufmerksamen Beobachtung.

Eine derartige Lektion wurde dem Autor zuteil. Der Peilstab für das Getriebeöl des Hurth-Wendegetriebes zeigte ein blankes Nichts, und während des Nachfüllens schraubte sich der Ersatzbedarf auf die Höhe der Standardfüllmenge. Offenbar hatte der Eigner mit einem über drei Jahre unnötig vernachlässigten Routinecheck das Getriebe in die Grütze gefahren. Zumindest war das die Einschätzung am Ende des Tages, weil sich mit dem Tag der Ölstandskorrektur in der Stellung „Maschine Rückwärts“ erstmalig ein sehr hässliches, aus dem Getriebebereich stammendes Kratzen einstellte und reproduzieren ließ.

Die servobetätigte Lamellenkupplung fasst in dieser Stellung offenbar nicht mehr ganz, und die Vermutung war, dass das Öl die zwischenzeitlich entstandenen Späne remobilisiert und an die falschen Stellen transportiert hatte. Ohne weitere Schaltvorgänge zu tätigen, schlich er am nächsten Tag langsam im Flachwasser von Cuxhaven nach Hamburg zurück, den Anker zum Fallen bereit, um nicht mit Manövrierunfähigkeit als latenter Seenotfall in Erscheinung zu treten. Er reifte der Entschluss, ein Ersatzgetriebe zu beschaffen.

Die Saison ging ohne Vollzug des Getriebeumbaus zu Ende, und der Eigner freute sich beim herbstlichen Einsatz des Hochdruckreinigers, wie leichtgängig doch der auf den Propeller gerichtete Strahl der Lanze die ganze Welle in Bewegung zu setzen vermochte.

Die ganze Welle? Bei näherer Begutachtung zeigte sich, dass von einem festen Sitz des Propellers keine Rede sein konnte: Er dreht frei schlackernd auf der Welle und erzeugt dabei das schabende, dem Getriebe zugeschriebene Geräusch aus dem Frühsommer. Erst jetzt wurde der Prüfer hellwach und konnte die Sache zuordnen. Das Getriebe-Problem entpuppt sich als eines des Propeller-Kraftschlusses auf dem Wellenkonus. Ein leichter manueller Druck nach vorn lässt den Propeller wieder greifen. Und so ist die Erfahrung des Einkuppelns auf „Maschine Vorwärts“ auch stets unauffällig verlaufen. Es bleibt aber erstaunlich, damit fahren zu können. Und heil angekommen zu sein.

Was lernt man? Ein Getriebedefekt liegt nicht unmittelbar vor; im weiteren Sinne aber vielleicht schon, wenn man bedenkt, dass die beim Einkuppeln wirkenden Drehmomente in den zwanzig Jahren zuvor NICHT zu Störungen geführt haben. Hätte die Propellerbefestigung der Wartung bedurft? Nun, ohne einen schiefen Vergleich ziehen zu wollen: Radmuttern am Auto werden üblicherweise auch nicht periodisch kontrolliert.

Und manches lässt sich dann nur durch rechtzeitige Zerlegung feststellen. Die Rostspuren und bröseligen Reste der abgescherten Passfeder, die sich in der Nut von Propeller und Welle fanden, deuten auf die Verwendung von ordinärem Stahl hin. Tendenziell ein Kunstfehler: Wenn diese Passfeder tragend montiert worden ist, terminiert sich die Kraftübertragung durch den Fortschritt der Korrosion selbsttätig.

Es braucht eben recht lange, bis man jeden Winkel seines Zossens kennt…..

Anschläge auf die Wirklichkeit

Schleswig-Holstein dreht mit Bekanntmachung für Seefahrer 85/20 durch: Versorgungseinrichtungen sind geschlossen, Strom und Wasser sind „nicht verfügbar“. Ankern geht offenbar noch, aber „Gastlieger (…) sind unzulässig“, eine Verfemung von Gastliegern als Wassersportler ohne definierten Aufenthaltsstatus. Beschämend. Kein Mensch ist illegal!

Dabei ist der Wassersport eine epidemiologisch eher vereinzelnde Passion, wie sich auch an der vereinsinternen Missliebigkeit problemlos ablesen lässt. Entscheidend für die kommenden Wochen dürfte daher sein, die rekreational-touristisch motivierten Bedürfnisse mit einem gewerblichen Schleier zu tarnen. Vorschützen einer Auftragstätigkeit ist dabei ideal; das Tragen von Berufsbekleidung ist daher auch am Wochenende obligat. Ein „MARINE SERVICES“-Overall kommt überall durch!

Und das Boot? Wohl dem, der es versteht, seinen Zossen mit einen paar sachdienlichen Requisiten zu einem Nutzfahrzeug der Nebenerwerbsfischerei zu adeln! Ein paar Reusen und Fischkisten sind schnell auf dem Vordeck drapiert. Kabelbinder helfen bei der Fixierung. Auch mit der richtigen Aufschrift („VERMESSUNG“) lässt sich manches Motorboot glaubwürdig in das Einsatzfahrzeug eines Ingenieurbüros umwidmen. Der Autor wird jetzt die Gründung einer GbR im Geschäftsfeld „Hydrologische Dienstleistungen aller Art“ in die Wege leiten.

Zum Wortlaut:

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus (MWVATT) des Landes Schleswig- Holstein hat soeben verfügt, dass sämtliche Sportboothäfen bis auf weiteres in Schleswig- Holstein geschlossen sind. Das bezieht sich nunmehr auf die Sportboothäfen an der gesamten Nord- und Ostseeküste.

Das heißt im Einzelnen:

Übernachtungen in Sportboothäfen sind verboten.

Gastlieger in Sportboothäfen sind unzulässig.

Sämtliche Versorgungseinrichtungen, wie sanitäre Einrichtungen, Strom, Wasser sind geschlossen und nicht verfügbar.

Ein Ein- oder Auslaufen von Booten in oder aus Sportboothäfen ist nicht zulässig.

Winterlagerarbeiten sind nur im Rahmen der geltenden Regelungen zur Kontaktvermeidung zulässig, d.h. außerhalb von Vereinsaktivitäten und ohne Zusammenkünfte z.B. in Winterlagerhallen.

Gemeinschaftliche Winterlageraktionen, z.B. zum Kranen sind unzulässig.

Gewerbliche Arbeiten in Sportboothäfen sind unter Beachtung der Kontaktvermeidungsregeln zulässig.

Die örtlichen Gesundheitsbehörden können weitergehende Anordnungen erlassen.

Die o.g. BfS 84/20 wird hiermit aufgehoben.

Schwebefähren in der juristischen Praxis

Die Bundesanstalt für Seeunfalluntersuchung (BSU) hat nun den Untersuchungsbericht 12/16 zu dem Zusammenstoß der Rendsburger Schwebefähre mit einem Küstenmotorschiff am 08.01.2016 veröffentlicht. In der Sache gibt es keine Überraschungen: Die Vorfahrt des Kümos ist durch die Schwebefähre verletzt worden; wie schon die damaligen Videosequenzen vermuten ließen, ist sie losgefahren, ohne sich der Verkehrssituation vergewissert zu haben. Für eine Fehlfunktion des Radars gibt es keine Anhaltspunkte. Es war noch dunkel, aber die Sicht war im Grundsatz gut, auch wenn die Scheibe des Führerhauses möglicherweise vereist war. Dies hätte aber durch persönliche Beurteilung der Verkehrssituation – durch Türöffnung – kompensiert werden können. Die leicht überhöhte Geschwindigkeit des Kümos oder die nicht ordnungsgemäße Brückenbesatzung hatte nach Ansicht der BSU keine Auswirkung auf das weitere Unfallgeschehen.

Zwar hat das Kümo ein letztlich erfolgloses Ausweichmanöver eingeleitet, dabei aber auch kein Signalhorn betätigt, was bei dem kurzen Anhalteweg (und Kehrmöglichkeit) einer Schwebefähre von einem Meter wahrscheinlich entscheidend für die Vermeidung einer Kollision hätte sein können.     

Erstaunlich aber ist die in dieser Sache entstandene Auseinandersetzung zur rechtlichen Einordnung der Schwebefähre. Handelt es sich tatsächlich um eine „nicht frei fahrende Fähre“ im Sinne der Seeschifffahrtsstrassen-Ordnung und der Kollisionsverhütungsregeln? Adelt die vom WSA bisher vorgenommene grün-weiße Lichterführung sie zu einem solchen Fahrzeug? Sind daher die Regeln für Fahrzeuge anwendbar, die einander „in Sicht“ haben und „in Fahrt“ sind? Ist sie „ein nicht wasserverdrängendes Wasserfahrzeug“ (wie ein Luftkissenfahrzeug)? Oder ist sie gar kein Wasserfahrzeug, weil sie gar nicht mit Wasser interagiert – sondern eher ein Schienenfahrzeug an Stahlseilen, welches eine Seeschifffahrtsstraße in niedriger Höhe quert?

„Hielte man hingegen die Argumentation der GDWS (Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, die Red.) für stichhaltig, so müssten konsequenterweise etwa bei Zusammenstößen von Seeschiffen mit über die Pier herausragenden, fahrenden Containerbrücken (z.B. beim An- und Ablegen des Schiffes) die Kollisionsverhütungsregeln herangezogen werden. Die BSU hält das für abwegig und kommt daher folgerichtig zu dem Ergebnis, dass es sich bei der Schwebefähre zumindest nicht um ein Wasserfahrzeug im Sinne der Kollisionsverhütungsregeln und damit auch nicht um ein Fahrzeug im Sinne der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung handelte“ (S.89)

Aussteigekarten. Erweiterte Meldepflichten

Der Sportschiffer sei gewarnt! Zum Saisonstart schon mal die Aussteigekarten bereitlegen.

Mit Bekanntmachung für Seefahrer (T)13/20 hat der Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN.SH) eine Hafenbehördliche Anordnung zum Vollzug der „Anordnungen des Bundesministeriums für Gesundheit nach dem Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV-Durchführungsgesetz – IGV-DG) mit dem Ziel, die Einschleppung von Infektionen durch das erstmals im Dezember 2019 in Wuhan/China aufgetretene neuartige Coronavirus („SARS-CoV-2“) in die Bundesrepublik Deutschland oder ihre Ausbreitung zu verhindern“ erlassen, die über die BMG-Anordnung hinaus geht und damit nicht nur Beförderer von Reisenden betrifft, die mit ihrem Schiff aus der Islamischen Republik Iran, der Italienischen Republik, Japan, der Republik Korea oder der Volksrepublik China ausgelaufen sind.

Download „Aussteigekarte für Schiffsreisende“ vom Robert Koch-Institut

Die Ordnung der Häfen

Hansestädte rühmen sich für Liberalität und Weltoffenheit. Im Falle Bremens mag die Bedeutung als Welthafen etwas nachgelassen haben, dennoch endet hier die Toleranz, wenn ein Sportschiffer in Unkenntnis von § 20 der Bremischen Hafenordnung die städtischen Hafengebiete leichtfertig als gewöhnliche Bundeswasserstraße interpretiert und zu einer Erkundung ansetzt.

Der Satz (1) lautet: Sportfahrzeuge und Traditionsschiffe dürfen das Hafengebiet nicht befahren. Im Einzelfall kann die Hafenbehörde auf Antrag Ausnahmen zulassen

Hier die Quittung für einen neugierigen Abstecher in den Holzhafen. Die Aussteller waren mit einem durch zweimal 225 PS unterstützen RIB eigens aus Bremerhaven angereist, um auf besagtem Territorium die Sicherheit und Leichtigkeit im Verkehr zu gewährleisten. Warum nur hatte sich der Protagonist nicht schon im Vorfeld über die spezifischen Befahrensvorschriften des Reviers informiert?

Elbsediment und Friedrichskoog

Die zunehmende Verschlickung im Cuxhavener Watt hat zu der Vermutung geführt, dass diese Veränderung primär anthropogenen Ursprungs sei und in engem Zusammenhang mit den Unterhaltungsbaggerungen der Elbe stehe, deren Sedimente mit Hopperbaggern im Mündungsbereich bei Tonne E3 „aus dem System ausgetragen“ oder am Neuen Lüchtergrund nordöstlich von Neuwerk verklappt beziehungsweise (höflicher formuliert) „im Strom umgelagert“ werden.

Die Auswahl von Umlagerungsstellen basiert erwartungsgemäß auf Untersuchungen zu deren Eignung und einem Monitoring (etwa hier). Im Idealfall sollen die Sedimente nicht wieder eingetragen werden (Ebbstromdominanz, Verdriftungsprognosen), auch die Baggergutzusammensetzung muss passen. Die dortige Unterwasserwelt (das Sublitoral) soll sich durch das unterzubringende und womöglich belastete Material nicht ungebührlich verschlechtern. Nach der Planung wird der Neue Lüchtergrund normalerweise mit selbstähnlichem Sediment beschickt, typischerweise aus den Baggerabschnitten Brunsbüttel und Osteriff.  

Nun weist die Elbmündung in der Tat eine hohe autonome morphologische Dynamik auf, und dies nicht erst seit Beginn wasserwirtschaftlicher Eingriffe. Sediment ist überall in Bewegung – das zeigt dieser und dieser interaktive Flash-Beitrag sehr anschaulich, wie sich etwa Gelbsand und Großer Vogelsand verkleinern. Die Nordwanderung des Systems aus Medemrinne und Medemgrund seit den Neunzigern verlief spektakulär. Spitzsand und Kratzsand haben sich im Kontext des Durchbruchs zwischen Medemrinne und Klotzenloch (2008) erheblich vergrößert. Insgesamt betrachtet bewegen hier die Tidenströme das Material, nicht die Hopperbagger.

Die Problematik des Cuxhavener Watts wird in einem anderen Beitrag zu untersuchen sein. Hier geht es um die 2015 erfolgte, bedauernswürdige Schließung des atmosphärisch interessanten Hafens von Friedrichskoog. Das Sperrwerk ist inzwischen in ein Schöpfwerk umgewandelt worden. Die nun funktionslose Wasserfläche stellt das bisherige touristische Modell des Ortes sehr eindrücklich in Frage und macht es für neue Nutzungskonzepte schwer, zu überzeugen. Man bemüht sich auch um eine zeitgenössische Aufwertung des Trischendamm-Erlebnisses mit Sitzterrassen und indirekter Wegbeleuchtung durch in den Boden eingelassenen LEDs.

Der Elbsediment als Verursacher der Schließung von Friedrichskoog

Kern dieses Beitrags sind Überlegungen zu den Ursachen dieser Hafenschließung. „Das größte Problem kommt aus der Nachbarschaft: Der Stadtstaat Hamburg baggert die Elbe für Containerschiffe aus, kippt den Sand vor Friedrichskoog ins Meer – und dort fehlt das Geld, den langsam verlandenden Hafen frei zu baggern“, schrieb Die Zeit schon 2010 (https://www.zeit.de/2010/45/Nordseehafen-Friedrichskoog).  Es gibt also den Vorwurf, die „zunehmende Versandung des Friedrichskooger Hafens ist u.a. auf die Elbvertiefungen und die Verklappung des Baggerguts aus Hamburg in die Nordsee zurück zu führen“ (http://www.hamburg-fuer-die-elbe.de/?p=6513). „Es ist nur eine der vielen Auswirkungen aus der Tiefenregulierung der Elbe“ (http://www.hamburg-fuer-die-elbe.de/?p=11403). „Dieser Schlick wird regelmäßig in der Aussenelbe, dem “Vorgarten” der Friedrichskooger Hafenzufahrt verklappt und sedimentiert auch über das “Neufahrwasser” in den Friedrichskooger Hafenpriel“ (http://www.hamburg-fuer-die-elbe.de/?p=3165). „Die jährlichen Baggerkosten für den von extremer, ursächlich auf die letzte Elbvertiefung zurückzuführende, Verschlickung betroffenen Hafen in Höhe von rund 350.000 Euro p.a. wollte die Landesregierung nicht mehr tragen“ (http://www.hamburg-fuer-die-elbe.de/?p=10019).

Die Gegenthese: Ungünstige Voraussetzungen

Andererseits: Auch wenn Feinsediment mobil ist, so ist das Watt vor dem südlichen Dithmarschen von dem Umlagerungsgebiet des Neuen Lüchtergrunds sehr weit entfernt, die Verdriftungsanalysen und Residualströme geben einen Zusammenhang nicht ohne weiteres her. Die unterstellte Kausalität zwischen Elbsediment-Umlagerung und Hafenschließung ist nur behauptet: Es gibt keine brauchbare Indizienkette,  empirische Belege werden nicht angeführt; es handelt sich wohl eher um populistische Einlassungen.

Mit etwas Überblick zu der Entstehungsgeschichte dieser Küste kommt man zu anderen Schlussfolgerungen. Und die Schließung des Hafens wurde bereits 2010 von der Landesregierung beschlossen, über sie wurde schon seit Jahrzehnten spekuliert. Die Gegenthese dieses Beitrags lautet daher: Die Problematik der Hafens Friedrichskoog liegt in seiner eigenen Genese vor rund achtzig Jahren (oder beginnt noch davor).

Die Herleitung

Der „Friedrichskoog“ wurde 1854 eingedeicht. Der Kern war ursprünglich der Dieksand, eine Art Hallig am Südrand der Meldorfer Bucht, noch sichtbar in dieser historischen Karte von 1660; spätere Quellen zeigen Dieksand als eine Ansammlung von Prielen durchzogener Inseln (etwa hier,  S.112ff). Die Gewässer vor der Küste des südlichen Dithmarschens an der Elbmündung sind seit jeher eher flach und neigen – im Gegensatz zur nordfriesischen Küste – zur Sedimentation, was es daher in der Vergangenheit ermöglichte, (Vor-) Landgewinnung durch Lahnungsbau zu betreiben. Südlich der Eider ist kontinuierlich Land hinzugekommen, dies zeigt die Geschichte der Köge bzw. der Eindeichungsmaßnahmen, die sich in dieser Grafik aus der küstenarchäologischen Forschung nachvollziehen lässt.  

Die aus der Zeit der Reichsgründung datierenden Seekarte in Abbildung 1 belegt, dass tiefe Priele (oder gar ein Elbarm) entlang der Küste fehlen. Man beachte den Sand „Das Hohe Ufer“ westlich Friedrichskoogs. Wenig später kam die Eindeichung des Kaiser-Wilhelm-Koogs mit den beiden Maxqueller-Halbinseln im Südwesten dazu.

Abbildung 1
(Quelle: Foto eines Ausschnitts aus dem Nachdruck der historischen Seekarte des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie, „Die Mündungen der Jade, Weser & Elbe“ von 1878)

Anfang des 20. Jahrhunderts professionalisierte sich die Landgewinnung. 1925 kam der Neufelderkoog im Süden hinzu. Die folgende Abbildung 2 zeigt (mit den umfangreichen Lahnungen auch vor Friedrichskoog) den Stand der Dinge 1935, als der Dieksander Koog (grün) als „Adolf-Hitler-Koog“ zur Eindeichung ansteht. Dabei wird auch erneut das am Franzosensand vorbeiführende Krautloch durchschnitten, welches das Gebiet des zukünftigen Kooges ent- und bewässert. Mit der Abdämmung dieses Priels wird die hydraulische Situation in der Umgebung Friedrichskoogs nicht gestärkt werden.

Abbildung 2
(Quelle: Foto aus der Außenbereich der Ausstellung zum „Historischen Lernort Neulandhalle“ in Friedrichskoog, siehe auch https://lernort-neulandhalle.de/ausstellung-gemeinschaft-m15-vs/#slide3.)

Zitat zur Genese des Hafens: „Der erste Fischer ließ sich hier im Jahre 1883 nieder. In den folgenden Jahren kamen weitere dazu und bis 1913 waren bereits zehn Fischer hier ansässig geworden. Eine weitere Entwicklung der Fischerei wurde zunächst durch das Fehlen eines leistungsfähigen Hafens verhindert. Erst 1916 richtete die Domänenverwaltung vor der Entwässerungsschleuse des Friedrichskooges einen eigenen Liegeplatz für die heimischen Fischkutter ein.
Im Jahre 1935 wurde die Dieksander Bucht eingedeicht. Der neue Deich wurde bis zur Spitze des Friedrichskooges verlängert und durchkreuzte den Friedrichskooger Priel in einer Entfernung von etwa einem Kilometer. An der Kreuzung von Deich und Priel entstand eine Hochwasserschutzschleuse. Damit wurden die alte Entwässerungsschleuse zur Binnenschleuse und der einstige Außenhafen zum Binnenhafen, der auch Schutz vor Sturmfluten bot. Zu dieser Zeit bestand die Friedrichskooger Fischereiflotte aus 56 Kuttern im Eigentum selbständiger Fischer.“ (Quelle: Fischerblatt 8/2012, S.14, https://www.deutscher-fischerei-verband.de/downloads/HR-05-Friedrichskoog_Aug12.pdf)

Die folgende Abbildung 3 aus einem Sportboot-Törnführer zeigt die Fahrwasserverhältnisse in den frühen Siebzigern mit dem Wattenhoch vor Trischendamm und dem auch damals schon zur Ebbzeit trockenfallenden Krabbenloch als Zufahrt nach Friedrichskoog. Der Trischendamm ist ein 1934 errichtetes 2,2 km langes Strombauwerk bei Friedrichskoog-Spitze. Anlass zu seinem Bau war die Bedrohung des schar liegenden Seedeichs durch den zu diesem Zeitpunkt bis zu 12m tiefen Altfelder Priel. Dieser wurde durchdämmt und hat sich in dieser Karte längst zurückgebildet.

Abbildung 3
(Quelle: Karlheinz Neumann, Die Nordseeküste, Teil 1 – Elbe bis Sylt, 2. Auflage 1974, S.205).

Zusammenfassend: Friedrichskoog ist kein natürlicher Hafenstandort, sondern eine künstlich entstandene Infrastruktur aus jüngerer Zeit. Dagegen ist nichts zu sagen, aber der Hafen ist einerseits ohne tiefen küstennahen Priel in einer zur Sedimentation neigenden Ecke des Wattenmeers entstanden und ihm fehlen andererseits die Hinterland-Ressourcen zur Aufrechthaltung einer Hafenzufahrt. Der Koog besitzt kein mächtiges Siel mit Entwässerungsbedarf oder ein künstliches Speicherbecken, welches mit regelmäßiger Spülung die Aufrechterhaltung einer Außenrinne unterstützen könnte. Vielmehr führte der Hafenpriel auch noch zwei Kilometer durch das Vorland, in dem aktive Landgewinnung betrieben wurde. Ein Blick in Google Maps zeigt die umfangreichen Spülfeld-Flächen im Deichvorland, die der Saugbagger im Laufe der Jahre mit Material aus der Außenrinne beschickt hat.

Zitat aus einem Törnführer aus den Neunzigern über Friedrichskoog: „Auch der Hafen ist zu dieser Zeit gebaut worden; ob die Lage ideal gewählt war, darf bezweifelt werden. Denn an dieser Ecke des Wattenmeers finden enorme Anlandungen statt. Der Hafen, auch der Priel, unterliegen einer so starken Verschlickung, dass regelmäßig gebaggert werden muss. Die Kosten sind exorbitant, so daß von einem wirtschaftlichen Betrieb des Hafens keine Rede mehr sein kann. Es gibt denn auch immer wieder Überlegungen, ihn ganz aufzugeben, was aber für die strukturschwache Westküste ein schwerer Schlag wäre.“ (Quelle: Jan Werner: Nordseeküste 2 – Elbe bis Sylt, 2. Auflage 1997, S.146)

Festzuhalten bleibt, dass die Fahrwasserunterhaltung der Elbe nicht alle Veränderungen erklärt, die im Ästuar stattfinden. Die Hafenschließung bleibt dennoch beklagenswert. Aus der Sicht derjenigen, die am Erbe historischer Küstenschifffahrt interessiert sind und dazugehörige Ortsbilder schützen möchten, greift die primäre Orientierung des Landes an einer rentablen Hafenbewirtschaftung etwas kurz.

Aber ist eben auch ein Lehrbuchbeispiel für geringe Nachhaltigkeit von Hafengründungen am falschen Standort (und erinnert damit an den Nothafen Darßer Ort). So kamen dann auch die Verantwortlichen zu der Erkenntnis: „“Es bringt nichts, gegen die natürlichen Begebenheiten anzusubventionieren“, ergänzte Umweltminister Robert Habeck (Grüne)“ (Quelle: https://www.shz.de/6033276).

 

Die Wattfahrt ist hart und entbehrungsreich


Baltrum. Kein Wasser


Langeoog. Erbarmungslose Sonne. Kein Wind


Spiekeroog. Irreführende Toppzeichen. Ein Saunatreff? Die Geocache-Dichte des Wattenmeers gilt sonst als überschaubar.


Spiekeroog. Endlose Weiten


Wangerooge-Ost. Gefährliche Unterwasserhindernisse


Wangerooge-Ost. Schon wieder kein Wasser

Seemannschaft

Diese Schot klagt an: Ich werde auf einem Motorboot wesensfremd als Festmacher eingesetzt!

Und inzwischen habe ich einen Puschel entwickelt. Bitte schenk mir einen Takling!

Ein Fest für die Sinne

Früher gab es noch richtig erklärungsbedürftige Anwendungssoftware mit vielen Knöpfen und verschachtelten Untermenüs. Heute ist das User Interface trivialisiert, durch das Smartphone und mit der App durch den UX-Designer verschlankt, weichgespült und dahingerafft. Intuitive Benutzerführung und Bedienungssicherheit hat überall Vorrang. Beklagenswert!

Und der Wassersport? Auch die Komplexität eines selbstbedienten Schleusungsvorgangs wird vor dem Benutzer abgeschirmt. In der Regel wird dieser vom Schiff aus eingeleitet, etwa durch die Betätigung eines Anforderungsschalters im Vorhafen. Die Fortsetzung der Schleusung erfolgt nach Einfahrt durch Betätigung des Weiterschleusungsschalters, wenn alle in die Kammer eingefahren sind. Im Idealfall wird das alles durch den Automat geeignet quittiert und durch die eine oder andere Anzeigetafel mit Statusmeldungen begleitet, die Ein- und Ausfahrt durch Lichtsignale geregelt. Not-AUS-Schalter runden das Setup ab, aber eigentlich besteht das Interface aus zwei Drehgriffen. Entsprechend dieser oder dieser Anleitung im Grundsatz eher banal, wenn man davon absieht, dass z.B. die Schleuse Lintig eine explizite Torschließung durch die Betätigung des dritten Drehgriffs nach der Ausfahrt erwartet.

Nur eine Minderheit unter den selbstbedienten Schleusen hat sich bis heute dieser Automatisierungsphilosophie widersetzen können, so etwa die Schleuse Oldau (Aller). Man begegnet hier dem Schiffsführer auf Augenhöhe, präsentiert wird ein custom interface für Kenner, gemacht von Ingenieuren für den technisch Sachverständigen. Hier lebt man auf! Erst einmal einen Überblick verschaffen: Vier Kern-Bedienknöpfe plus zwei Sonderfunktionen, zehn Signal-LEDs, und das jeweils getrennt an Ober- und Unterhaupt. Komplementiert wird dies mit einer Erläuterungstafel, die sich bemüht, den Bedienungskontext der Anlage durch ein Flussdiagramm zu vermitteln. Das setzt Maßstäbe. Respekt!

Interessant wird aber erst, wenn man der Anlage in eingeschaltetem Zustand begegnet. Auf diesem Fotodokument der HAZ leuchten einige Bedienelemente grün, offenbar ist das dann keine Statusmeldung, sondern signalisiert die Auswählbarkeit dieser Option. Kann man also hier sowohl „Schütz auf“ oder „Schütz zu“ ansteuern? Ist das Schütz denn jetzt halb offen?  Und die Betätigung würde im Idealfall zu einer Statusmeldung unter „Freigabe Schütz“ führen? Die LED für „Tor zu“ leuchtet ebenfalls grün. Kann man es trotzdem zum Schließen auswählen? Wie kommt man zur „Freigabe Tor“? Was sagt das Flussdiagramm?

Hmm, wir stehen hier am Oberhaupt, und das Tor ist zu. Aber der Kenner sieht schon unter den Signallampen der „Kontrolle“-Rubrik den Hinweis „UH Schütz geöffnet“ und ihm dämmert, dass er ohnehin am falschem Bedienterminal steht. Es gilt zunächst, sich um die Lage am Unterhaupt zu kümmern. Man ahnt, dass der Wassersportler im Rahmen der Einarbeitung die Gelegenheit erhalten wird, zwischen den Bedienterminals noch mehrfach zu pendeln – auch, um neu eintreffende Kundschaft von überlagernden Eingriffen am anderen Schleusenende abzuhalten.

Übrigens: Der Autor war der Auffassung, das Bedienkonzept durchschaut zu haben, ist vor elf Jahren an dieser Schleuse aber gescheitert. Entweder klemmte das „UH Schütz“ tatsächlich oder nur der dazugehörigen Endlagenschalter, aber zum Status „Freigabe Schütz“ war die Schleuse nicht zu motivieren. Der Schleusenmeister musste herbeigerufen werden…

GPS wird vierzig

Ungläubiges Staunen beim Eigner, als er Ende März 2019 erstmalig via Elwis vom bevorstehenden zweiten „GPS-Week-Rollover“ erfährt, was man auch als Y2K-Analogie der Satellitennavigation interpretieren kann. Um kostbare Bits in der Übertragung zu sparen, basieren die GPS-Zeitstempel auf den vergangenen Sekunden der aktuellen Woche. Das ist effizient und partiell nachvollziehbar, aber klingt dennoch exotisch, nach einem IT-Design der Achtziger – latentes Überraschungspotential inbegriffen. Der Wochenbeginn („Sonntag“ oder „Montag“) lässt sich definieren, aber was bedeutet schon „aktuelle Woche“? Die GPS-Wochen beginnen am 06.01.1980, der Bezugsrahmen ist damit gesetzt. Aber in der Tat: Die Wochenzählung ist gleichzeitig mit 2 hoch 10 kodiert, bei der 1023. Woche – knapp alle zwanzig Jahre – ist Schluss, dann wird genullt. Stöhn!

Ohne einstellbares Bezugsjahr oder einen eingebauten Uhrenbaustein hat das Gerät aber keine Kenntnis der gegenwärtigen GPS-Epoche, und die Handhabung dieser Situation ist unter Umständen nicht getestet. Wenn der Zeitstempel auch in die GPS-Positionsberechnung mit einbezogen wird, droht Ungemach, daher der Hinweis, sich bei älteren Geräten an den Hersteller zu wenden. Man ahnt, dass hier wieder die eingebaute Obsoleszenz der Konsumelektronik zu beklagen sein wird.

Für den Fall des Eigners gibt es nichts zu beschönigen: Das vorliegende Gerät ist tatsächlich „älter“, die Firmware vom Februar 1999, der Hersteller selber nicht mehr existent. In diesem Kontext erinnert er sich, dass schon 2018 ein unerklärliches 1999er-Datum im Display auftauchte. Weil der interne Wochenzähler schon vor dem jetzigen GPS-Week-Rollover übergelaufen ist? Weil dieser auf dezimal dreistellig (max. 999 Wochen) getrimmt wurde? Offensichtlich. Was sagt das Handbuch?

 „…die nächste Umstellung erfolgt am 5. April 2019. Um alle Probleme von vornherein auszuschließen, finden Sie auf der Anzeige der Software-Version auch das Referenzjahr für die GPS-Berechnung. Dieses Datum müssen Sie im Zweifelsfalle alle 20 Jahre umstellen!“

Donnerwetter. So viel Weitsicht!

Unterwasserablagerungsfläche Medemrinne-Ost

Der Baubeginn eines der Kernstücke der Fahrrinnenanpassung rückt näher: Die „UWA Medemrinne-Ost“. Ende Januar 2019 wurde der Auftrag erteilt, und entsprechend der Bekanntmachung für Seefahrer 12/19 ist ein Sperrgebiet inzwischen eingerichtet, und hier auch eine Steinumschlagfläche. Die Teilverfüllung der Medemrinne dient der Dämpfung der ein- und ausschwingenden Tideenergie und soll einem weiteren ausbaubedingten Absunk des Tideniedrigwassers stromauf entgegenwirken.

Grundsätzlich pfiffig, die Organisation der Aushub-Verbringung (im Strom selbst) als eine tidehubdämpfende Maßnahme, als Korrektur einer Fehlentwicklung anzulegen. Auffallend hingegen ist, dass es bei der sonst üblichen Simulationsfreude der BAW und entgegen der eigenen Erkenntnislage zu früheren Planungsversäumnissen keine mittelfristige Betrachtung des zu erwartenden morphologischen Nachlaufs nach Anlage der UWA gibt. Mit der Teilverfüllung der Medemrinne fällt ein hydraulisch wichtiger Elbarm weg, und der Fluss wird (auch ohne die geplante Vertiefung) bestrebt sein, zu einem neuen Gleichgewicht zu kommen – also in dieser Gegend stärker strömen und andere Wattbereiche erodieren, was die ursprüngliche Dämpfungswirkung der UWA konterkarieren wird.

Ganz abgesehen davon, dass die Lagestabilität gerade der Medemrinne-UWA nicht einfach vorausgesetzt werden kann. Wer jemals durch Studium alter Seekarten mit der Dynamik der Morphologie der Elbmündung in Berührung gekommen ist, dem können Zweifel kommen, wie lange sich ein derartiges Bauwerk dort wird behaupten können. Die Sände wandern, und die Muster der Rinnensysteme kehren periodisch wieder. Die Stichworte aus den letzten Jahrzehnten sind: Entstehung des Medemgrundes, Verlagerung der Medemrinne nach Norden, Durchbruch des Klotzenlochs. Dies lässt sich zum Beispiel in dieser Flash-Animation detailliert nachvollziehen.

Das gesamte Gefilde – einschließlich der östlicher gelegenen Neufelder Rinne und des Neufelder Sandes – kann auf eine bewegte Vergangenheit zurückblicken, wie die folgende Grafik [1] zeigt.

Die Rinne ist heute verschwunden, der Neufelder Sand wird im Zuge der Fahrrinnenanpassung ebenfalls mit einer UWA aufgehöht werden.

Um Fakten zu schaffen, sind massive Steindämme (wie der Leitdamm Kugelbake) in dieser exponierten Gegend eigentlich Mittel der Wahl, und unsere Väter und Großväter hatten insgesamt einen deutlich robusteren Ansatz (für die Unterwerfung der Natur). Tatsächlich gab es schon 1939 den Plan, mit einem von Brunsbüttelkoog ausgehenden und sich immerhin bis zur Höhe der Ostemündung erstreckenden Strombauwerk das Rinnensystem zu fixieren, wie sich in diesem Artikel des Dithmarschen-Wikis nachlesen lässt.

Gebaut worden ist davon nur ein (heute weitgehend versandetes) Teilstück auf der dem Osteriff-Leitwerk gegenüberliegenden Seite. Aber die Bundesanstalt für Wasserbau hatte unter anderem auch diese Idee des „Leitdamm Hermannshof“ im Jahre 1980 nochmal untersucht, und es ist erfrischend, sich der Planungen aus dieser Zeit noch einmal zu vergegenwärtigen. Eindeichung und Aufspülung zum Zwecke der Baggergutentsorgung und/oder der Schaffung von Industriefläche war nicht verpönt, sondern das Standardverfahren. Und so liest man in dem Mitteilungsblatt der BAW [2] :

Im Namen der Landesregierung Schleswig-Holstein erläuterte Anfang 1972 der Beauftragte für den Wirtschaftsraum Brunsbüttel die Notwendigkeit, zur Sicherung der Energieversorgung weitere Standortmöglichkeiten für große Kraftwerkseinheiten im Ästuarbereich der Elbe zu erkunden. Bei dem hohen Kühlwasserbedarf moderner Kraftwerke und den bereits bestehenden thermischen Belastungen der Flüsse ist dort die Anzahl der Standorte begrenzt. In absehbarer Zeit können diese nur noch in den Mündungsgebieten der großen Ströme oder unmittelbar an der Küste gefunden werden.
Das Land Schleswig-Holstein überlegte aus diesem Grunde, den Neufelder Sand (stromab von Brunsbüttel) einzudeichen, aufzuspülen und dieses Gelände den Versorgungsunternehmen als Standort für ein Kraftwerk anzubieten. Durch die Aufspülung würde eine Fläche von ca. 600 ha nutzbar sein.
Da dieser Eingriff in die bestehenden hydraulischen Verhältnisse auch zu Veränderungen der Morphologie führen wird und damit die Stabilität der Fahrwasserrinne gefährden kann, war es erforderlich, in einem Modellversuch diese Folgeerscheinungen zu untersuchen.
Die Wasser-und Schiffahrtsverwaltung des Bundes möchte dieses Gebiet jedoch freihalten, um langfristig eine Baggergutdeponie einrichten zu können.

Die Realisierung dieser Überlegungen hätten uns – wenn schon kein Kraftwerk – ein keckes Bürzel („Varianten 1 und 2“) [3] beziehungsweise einen niedlichen Zipfel („Varianten 3 und 4“) [4] an der Dithmarscher Küste beschert.


Andererseits: So falsch ist die Mündungsnasen-Ansatz nicht, wenn man eines Tages zu der Überlegung kommt, das Elbdelta mit einem (Sturmflut-) Sperrwerk abdämmen zu wollen.

Ein Quercheck zum den Unterelbe-Industrieansiedlungsplanungen der Siebziger zeigt in der folgenden Grafik [5] übrigens tatsächlich ein Kernkraftwerk auf dem Neufelder Sand. Neben den auserwählten Standorten Neuwerk, Altenbruch, Brokdorf und Kollmar!

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Literatur

    • [1] Albers, Torsten: Messung und Analyse morphologischer Änderungen von Ästuarwatten, Untersuchungen im Neufelder Watt in der Elbmündung, Dissertation, Technische Universität Hamburg-Harburg 2012, S.85, Download
    • [2] Giese, E.: Das Tideregime der Elbe, in: Mitteilungsblatt der Bundesanstalt für Wasserbau, Nr. 48, 1980, S.31, Download
    • [3] Giese, E., S.45
    • [4] Giese, E., S.47
  • [5] Grimm, R.: Ökologische Auswirkungen landschaftsverändernder Maßnahmen an der Niederelbe, in: Landespflege an der Unterelbe, Heft 25, April 1976, S.296, Download

Ziemlich aufdringlich

Es heißt ja immer, Robben seien neugierig, wobei aber von echter Zutraulichkeit in der Regel nicht gesprochen werden kann. Zumindest dann nicht, wenn man einen Galapagos-Seelöwen zum Maßstab nimmt.

Dieses Exemplar lässt es sich hingegen nicht nehmen, den langsam durch die Außeneste tuckernden Skipper bis zum Sperrwerk zu begleiten. Kein Zweifel: Das Schwingungsverhalten und der Klang des Einzylinders fasziniert auch die Tierwelt.

Nichtalltägliche Fahrzeuge

Bleckede: Die „Perfect Life“. Dieses Fahrzeug repräsentiert frisches Denken und ist eine klare Überwindung von Opas muffigem Sportboot! Der Greenfield-Ansatz greift auf die Bootsbranche über. Das Leitbild des modernen Wassertourismus ist eben im Wandel und stützt sich auf Flöße und Hausboote, die wahlweise mehr Abenteuer, Urban Lifestyle oder Eventflair versprechen.

Der Eigner ist mutmaßlich begeistert von Stehhöhe und Wohnkomfort seiner mit zeitgenössischen Kunststoff-Rattanmöbeln bestückten Plattform, wenn er sich zwischen die Buhnen der Mittelelbe zurückzieht und zur Verankerung die auf dem Dach befestigten Standrohre durch die Rumpfdurchbrüche in das Sediment gleiten lässt. Einfach ideal zum Baden und Grillen. Mit Kaminvorbereitung!

Für Traditionsbewusste aber symbolisieren „Nichtalltägliche Fahrzeuge“ auch einen sinnlosen Abriss in der Evolution des Schiffbaus: Die Konstruktionsprämisse „Seetüchtigkeit“ war gestern.

Könnte hier eine Ethikkommission helfen?

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PS No.1: Hausboote. Einen authentischen Eindruck, wie Affiliate Marketing und Social Media in die Hausboot-Sehnsuchts-Promotion für Unbedarfte integriert werden, vermittelt Lilies Diary aka „Leben auf dem Hausboot in Deutschland“. Zitat: „Man kann ja eigentlich überall den Anker auswerfen. Also – nicht überall, aber da, wo es tief genug ist“.

PS No.2: Buhnen der Mittelelbe. Die Reglementierung nimmt zu! Inzwischen sind auch hier die „frei betretbaren Anlandeplätze“ in den Erholungszonen des Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue ausgewiesen worden.

Der Wechsel an der Spitze

Oktober 2017: Aufatmen! Maut-Minister Dobrindt wurde schon im Sommer ausgezeichnet… …und erhält nun seine Entlassungsurkunde. Am Vortag hatte er noch eine Baufreigabe für den sechsspurigen Ausbau der A3 zwischen Passau und Nürnberg erteilt. Hoffen wir, dass darunter nicht die Weiterentwicklung der Wasserstrassen-Infrastruktur leidet. Welche Impulse wird der nächste Koalitionsvertrag für Wasserwege, Infrastruktur und Freizeitschifffahrt setzen? Bleibt es beim bayrischen Erbhof? Andreas Scheuer war schon mal Staatssekretär unter Peter Ramsauer. Oder wird ein Grüner Verkehrsminister?

Februar 2018. Inzwischen leidet die Weiterentwicklung der Wasserstrassen-Infrastruktur. Mit dem Baufortschritt der 5. NOK-Schleuse Brunsbüttel sieht es nicht gut aus! Die ebenfalls von der WSV geleitete Sanierung des Kanaltunnels Rendsburg dauert auch schon seine Zeit und fällt etwas teurer aus. Wir blenden die ausstehenden Schleusen- und Hochbrückensanierungen an dieser Stelle lieber aus.

Stattdessen riskieren wir einen Blick in den Koalitionsvertrag:

  • Seite 82: Wir wollen digitale Technologien und den automatisierten Betrieb in der Schifffahrt, den Häfen und der maritimen Lieferkette vorantreiben. (In Erinnerung dieses Aushangs: Was macht eigentlich die Sportboot-Bezahl-App für den Nord-Ostsee-Kanal?)
  • Immer noch Seite 82: Wir werden die Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) zügig umsetzen. (Wirklich? Die Darstellung der Reformidee, der Selbstwahrnehmung und der Konfliktlinien wäre einen eigenen Beitrag wert. Siehe auch weiter unten.)
  • Seite 83: Für die ausschließlich dem Tourismus oder Sport dienenden Nebenwasserstraßen des Bundes wollen wir entsprechend der Befahrbarkeit neue Prioritäten setzen und diese unterstützen. Wir streben an, zusammen mit den Bundesländern und Regionen neue Konzepte für die einzelnen Wasserwege zu entwickeln. (Der Kenner liest hier eine wirtschaftliche Förderung des Kanuwanderns, des Standup-Paddling-Tourismus und von Hausboot-Charterbasen heraus, wenn die Nebenwasserstraßen erstmal aus der Unterhaltsverantwortung des Bundes entlassen worden sind. Der Wassersportler, der diesen Beitrag der Initiaitive „Blaues Band Deutschland“ ziert, ist bereits auf der falschen Fahrwasserseite unterwegs).

März 2018. Der geschäftsführende Minister Schmidt stärkt die Schifffahrtsnation Deutschland, schützt das kulturelle Erbe der Traditionsschifffahrt und macht die Schiffe jetzt fit für die Zukunft, wie hier unter Beweis gestellt wird. Es gibt Schnittchen!

Und: An dem Ministerkandidaten Andreas Scheuer kommt keiner vorbei. Das schließlich neben Verkehr auch schon länger für die digitale Infrastruktur zuständige Ministerium feuert inzwischen parallel über die Rohre Instagram, Flickr, Twitter, Youtube und Soundcloud, um über Presseauftritte und Verlautbarungen des Leitungspersonals in Kenntnis zu setzen – hier zum Beispiel ein O-Ton des Ministers. Die Parteigenossin Dorothee Bär übernimmt die querschnittliche Federführung als Staatsministerin für Digitalisierung bei der Bundeskanzlerin im Kabinett Merkel IV. Glückauf!

Damit müsste jetzt auch langsam Bewegung in die für Mitte 2016 angekündigte elektronische Sportboot-Inkasso-Lösung des Nord-Ostsee-Kanals kommen. Tatsächlich gibt es Neuigkeiten! Die Kassenautomaten in Holtenau gehen zum 1. April 2018 live. Kein Scherz! Die NOK-Gratiskultur endet, die Entrichtung der Befahrensabgaben für Sportboote wird wiederaufgenommen. Ein Automat steht auf einem Schwimmsteg am nördlichen Kanalufer, der andere an der Sportbootliegestelle westlich des Tiessenkais. Die „User Experience“ lässt sich noch nicht bewerten, er zeigt sich hier im März noch schamhaft verhüllt.

Nun trägt das Ministerium den mutmaßlichen Anspruch im Namen, die Herausforderungen der Digitalisierung nicht nur zu meistern, sondern diese aktiv zu steuern. Von der Sportboot-Bezahl-App scheint keine Rede mehr zu sein. Was ist jetzt mit der „Internetanwendung“? Die Generaldirektion räumt ein: „Ein Internet-Bezahlportal wird derzeit vorbereitet. Damit die Zahlungen sicher verbucht werden können, sind etliche Vorschriften zu beachten.“ Alles gar nicht so einfach!

„Mit der Freischaltung des Inkassosystems per Internet wird das Zahlen der Gebühren für die Sportbootfahrer im NOK noch einfacher und moderner. Ein konkreter Termin für die Freischaltung kann derzeit noch nicht genannt werden“. Laut Flyer kann man in Brunsbüttel nur dann bezahlen, wenn man den Kontrolleur zu seinen Dienstzeiten an der Sportbootliegestelle antrifft. Dessen Anwesenheit wird schon auf der Übersichtskarte mit dem Attribut „sporadisch“ belegt. Das verspricht einen günstigen Trip in Richtung Westen! Offenbar ist in Brunsbüttel einfach kein Platz für so einen komplizierten Fahrschein-Kassenautomaten. Oder gar einen Schwimmsteg.

Wir stellen uns das idealtypisch so vor: Das Einfahrtssignal für die Schleuse erfolgt grundsätzlich individualisiert, entsprechend der letzten vier Stellen der Endnummer von Karte oder Ticket. Die Freigabe wird dann erteilt, wenn ein Ausdruck (respektive das Endgeräte-Display) mit dem QR-Code eines NOKTrip.de-Onlinetickets an dem Lesegerät im Vorhafen gescannt werden konnte. Alternativ tippt der Skipper einen zehnstelligen Einmalcode ins Terminal; ein derartiges Ticket kann über einen Anruf bei Behördennummer 115 (http://www.115.de) unbürokratisch, aber kostenpflichtig erworben werden.

Als Inhaber der NOKard nutzt man bevorzugt den NFC-Kartenleser am gleichen Ort. NOKard-Schleusungen werden mit 100% Ökostrom umgesetzt! Das Rabattierungssystem der NOKard macht sich auch für Gelegenheitsschleuser bezahlt, ihr Erwerb ist aber an ein Lastschriftverfahren gebunden. Naheliegende Kundenbindungsmaßnahme: Kanaltrips mit der NOKard ermöglichen das Sammeln von Bonuspunkten („Meilenkonto“), einsetzbar für Freischleusungen oder im Tausch für Duschmarken, etwa für die Sanitäranlagen an der Gieselauschleuse. Und die NOKard 25 bietet vor allem an den verkehrsseitig aufkommensschwachen sog. Flautentagen (Montag bis Mittwoch) zusätzliche Sparvorteile!

April 2018. Mit einer anderen App kommt das Ministerium hingegen planmäßig voran: BM Andreas Scheuer packt zu und kündigt die Jagd auf die weißen Flecken im Mobilfunknetz an. Mit der schon im Koalitionsvertrag (S.39) definierten und noch in diesem Jahr von der Bundesnetzagentur zu realisierenden „Funkloch-App“ wird es möglich sein, die Netz-Schwachstellen endlich aufzuspüren und die „für eine Wirtschaftsnation untragbaren“ Zustände zu beenden. Man sagt, dass gerade am NOK so mancher Uferabschnitt unterversorgt sei!

Ein Fundstück zur Reform der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV): Nach dem WSV-Zuständigkeitsanpassungsgesetz bzw. der WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung ist die Amtsbezeichnung an diesem Holtenauer Gebäude seit Anfang Juni 2016 nicht länger zulässig, denn „damit erfolgte u. a. die formelle Umbenennung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung in Wasserstraßen– und Schifffahrtsverwaltung sowie der Wasser- und Schifffahrtsämter in Wasserstraßen– und Schifffahrtsämter“.

Der Hafenrundgang. Eine kritische Würdigung

Itzehoe. Dieses schmucke Exemplar war im Frühjahr 2017 bei Ebay-Kleinanzeigen günstig zu haben – der Inserent und Eigner begründete dies mit einem bevorstehenden längeren Auslandsaufenthalt. Beides für uns absolut nachvollziehbar!

Der Hinweis auf www.waldeck-fewo.de (in Fraktur) irritiert. Repräsentiert dieses Schiff nun schon die Ferienwohnung oder muss man die gesondert dazu buchen?

Sensible Gemüter hatten schon immer Zweifel daran, ob „unter dem breiten Dach des Wassersports“ eine Vereinbarkeit von Sportschifffahrt (lies: Fernweh, Seemannschaft, Yachtbau) und Angelsport (das Boot als funktionale Arbeitsplattform) tatsächlich gegeben ist, ja, ob sie überhaupt denkbar sei. (Diese Frage berührt auch deshalb ein schwieriges Terrain, da manche Vereinsveranstaltungen tatsächlich mit einer Prämierung von Fangfrischem einhergehen.) Eine Passage dieses Wassersportvereins an der Stör gibt Aufschluss und stützt die Skeptiker! Die Dominanz der Regenkabine ist augenfällig, aber die Rolladenkonstruktion ist kaum zu toppen. Ob der Antrieb elektrisch ist?

Bremerhaven. Fischereihafen. Der Knickspanter kommt wieder! Seine Überlegenheit schöpft er aus der Geometrie, im Idealfall auch aus den Proportionen. Aber wo ist vorn?

Fedderwardersiel. Butjadingen. Ein Blick auf die Hafeneinfahrt. Ja, es fehlt Wasser! Ein weiteres Problem ist das fehlende Fugen-S im Begriff der „Durchfahrthöhe“ auf der Pegelbeschriftung. Darüber sei hinweggesehen, aber die „Durchfahrthöhe“ bildet auch bei intensiver Betrachtung keine akute Restriktion; es sind keine spannungsführenden Drähte in Reichweite. Vielleicht eher „Wasserstand“?

Spieka-Neufeld im Land Wursten. Ein stolzes Schiff – die „Seeperle“. Gleichzeitig ein Suchbild: Was fehlt? Es ist der Bugpoller Steuerbord und der Mittelpoller Backbord. Beide sind abgerostet, wurden wenige Augenblicke vorher mit etwas Schwung abgetreten und liegen jetzt hinter dem Schanzkleid. Die leicht welligen Spiegelungen der Backbord-Kajütfenster haben ihren Ursprung im verwendeten Material (einer PET-Verglasungsfolie, häufig genutzt z.B. für Frühbeete).

Absersiel – die „Linka“. Die Decksschale dieser formschönen Konstruktion…. ….präsentiert sich in einem ansprechendem Braun. Vergilbte Polycarbonat-Fenster bilden dazu einen reizvollen Kontrast, wobei diese Einsicht unbestritten bleibt: In der Pflege sind sie Innengardinen klar überlegen.

Schleuse Geesthacht. Die „Amigo“ aus der Bundeshauptstadt. Ein Motorboot von Format!

Hafenhandbuch: Sanitär-Spezial

Brunsbüttel, Alter Hafen: Endlich wieder am Terrazzo-Rundwaschbecken suhlen! Es ist die Ikone des gemeinschaftlichen Wascherlebnisses und weckt damit auch Erinnerungen an Jugendherbergsaufenthalte (wenn auch gemischter Art). Ein noch authentischeres zweistöckiges Exemplar zierte bis zum unglückseligen Brand im Jahre 2014 die Waschräume des Yacht-Club Celle.

Bleckede: Der Kampf des Putzteams gegen die „Deletanten“. Die mangelnde Treffsicherheit am Urinal wird hier auf fehlende Sorgfalt zurückgeführt, sie könnte aber auch schlichtweg anatomisch begründet sein. Der Anspruch an die Gruppe der unbeschnittenen Schiffsführer ist womöglich überzogen. Und der Orthograph meint: Dilettantismus ist keine Einbahnstrasse.

Fedderwardersiel: Duschraucher. Feuerpolizeilich eine weithin unterschätzte Gefahr! Suchmaschinen verzeichnen zu diesem Begriff noch keine Treffer, aber das Foto bezeugt die Existenz dieser gefürchteten Quälgeister in Butjadinger Sanitärräumen.

Kappeln. Der Skipper ist gewarnt: Auf den Herren-Sanitäranlagen geht es turbulent zu, wenn im Frühjahr der Hering die Schlei hinaufzieht. Ob durch die Senkung der Fangquoten in 2018 Ruhe einkehrt?

Absersiel: Auch das Mietklo-Business wird von disruptiven Produktinnovationen umgekrempelt. In dem hier betrachteten Exemplar wird eine Fördertechnik eingesetzt, um den geneigten Nutzer einerseits vor dem Anblick und andererseits dessen Gemächt vor Spritzern zu schützen. Wie auch in der Baggerkanzel führt die zupackende Aktivierung des rechten Hebels zum Ziel, in diesem Fall zum Weitertransport des Metall-Endlosbandes; eine Benetzung mit wohlriechender Sanitärflüssigkeit erfolgt parallel. Im Ergebnis ist alles unter Kontrolle. Top! Man beachte auch die versenkte Integralbürste. Die beiläufig erscheinende Positionierung der Gießkannen-Brause setzt einen reizvollen Akzent.

Den Sanitär-Pflegeplan für Neuenfelde gibt´s hier.