Seemannschaft

An der im Herbst 2012 neu geregelten Führerscheingrenze aus der „Verordnung zur Änderung sportbootrechtlicher Vorschriften im See- und Binnenbereich“ scheiden sich die Geister nicht ganz unerwartet. Der eine oder andere hat den Eindruck, dass der Bundestagsbeschluss „Neue Impulse für die Sportbootschifffahrt“ weder aus der Überzeugung für eine notwendige Verschlankung einer von Verbandsinteressen dominierten Führerscheinstruktur entstanden ist, noch sich ein Beispiel an liberaleren Regelungen mancher EU-Nachbarstaaten genommen wurde. Vielmehr sollen neue Interessengruppen für den Wassersport kommerziell erschlossen werden, etwa so, wie auch die Etablierung eines Flussradweges den Tourismus ankurbelt und die Beherbergungsindustrie beglückt.

Die Gruppe führerscheinscheuer Sportbootfahrer kann sich mit guten Grund ärgern, für heutige Verhältnisse zu tief eingestiegen zu sein; und in der Tat sind Geräuschkulisse und Laufkultur eines 5PS-Einzylinder-Viertakt-Außenborders wenig erfreulich, aber eben auch alternativlos, seit mit dem Niedergang des Zweitakters die seidigeren Zweizylinder dieser Klasse vom Markt entschwunden sind. Der alteingesessene Skipper hingegen warnt vor der nautischen Unerfahrenheit von Anfängern und hat sich schon bislang über halbstarke Schlauchboot-Hasardeure geärgert. Andere ziehen mit ebenso gedämpfter Erwartung Parallelen zu den Gewässern, die mit Charterscheinen befahren werden dürfen, und berichten von einschlägigen Schleusenerlebnissen.

Wir raten zur Mäßigung – jeder hat mehr oder minder unerfahren angefangen.

Andererseits: Kenntnisse rund um die angemessene Belegung einer Klampe müssten eigentlich als elementar gelten. Auch bei Führerscheininhabern.