Aussteigekarten. Erweiterte Meldepflichten

Der Sportschiffer sei gewarnt! Zum Saisonstart schon mal die Aussteigekarten bereitlegen.

Mit Bekanntmachung für Seefahrer (T)13/20 hat der Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN.SH) eine Hafenbehördliche Anordnung zum Vollzug der „Anordnungen des Bundesministeriums für Gesundheit nach dem Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV-Durchführungsgesetz – IGV-DG) mit dem Ziel, die Einschleppung von Infektionen durch das erstmals im Dezember 2019 in Wuhan/China aufgetretene neuartige Coronavirus („SARS-CoV-2“) in die Bundesrepublik Deutschland oder ihre Ausbreitung zu verhindern“ erlassen, die über die BMG-Anordnung hinaus geht und damit nicht nur Beförderer von Reisenden betrifft, die mit ihrem Schiff aus der Islamischen Republik Iran, der Italienischen Republik, Japan, der Republik Korea oder der Volksrepublik China ausgelaufen sind.

Download „Aussteigekarte für Schiffsreisende“ vom Robert Koch-Institut