Die Pütz im Cockpit

Das Wunder kam mit Ansage. Auch in Schleswig-Holstein kommt es zu Aufweichungen des Wassersport-Lockdowns. Die Dramaturgie der Öffnung sieht dabei ein dialektisches Spiel mit Einschränkungen vor. Sind es nur Rückzugsgefechte des Ordnungsrechts? Man hat es sich in der Abwägung sicher nicht leicht gemacht.

Die eigentliche Gefahr der Wassersports ist nämlich die Schmierinfektion! Sie droht überall, insbesondere zu nächtlicher Stunde. Die tradierten Vorstellungen der Sportboothafen-Sanitärhygiene werden daher einstweilen ausgesetzt, ja revidiert: Es wird zur Benutzung der Bordtoilette aufgerufen, die bekanntlich nicht zwingend einem Schwarzwassertank zugeordnet sein muss. Seuchenhygienisch ein mutiger Schritt! Die notorischen Stehpinkler am Heckkorb sind nicht erwähnt.

Das sind harte Restriktionen. Eine nächtliche Kapazitätsstillegung der Sanitärkabinen von fünfzig Prozent mit der Auflage „nur ein Nutzer pro Kabine“ und „Maskenpflicht, nicht singen“ erschien aber zu riskant.

Hier im Wortlaut die Bekanntmachung für Seefahrer (T)34/20, zumindest gültig für den Landeshafen Büsum. Finden Sie selbst heraus, ob die Duschen und Gemeinschaftsräume nun geschlossen bleiben oder häufig gereinigt & desinfiziert werden müssen!

Sportboothäfen dürfen wieder eingeschränkten Betrieb ermöglichen, sofern die Duschen und Gemeinschaftsräume, mit Ausnahme von Toilettenräumen tagsüber, geschlossen bleiben.
Sowohl die Herstellung der Benutzbarkeit des Bootes (Transport aus dem Winterlager, das Kranen oder Slippen und die weiteren Maßnahmen, um das Boot seetüchtig zu machen), die Benutzung des Bootes als auch das Einlaufen in den Hafen und das Auslaufen aus dem Hafen sind erlaubt. Strom und Wasserversorgung kann wieder gewährleistet werden.
Im Übrigen gelten die Hygieneregeln nach § 9 und das Kontaktverbot nach § 2 Abs. 2 der Landesverordnung weiterhin. Einschränkungen gelten für den Betreiber des Sportboothafens im Hinblick auf die Duschen und Gemeinschaftsräume. Hier ist auf eine häufige Reinigung und Desinfektion zu achten.
Eine Übernachtung auf dem Boot ist nur erlaubt, sofern es über sanitäre Einrichtungen verfügt. Die Toiletten des Sportboothafens dürfen nachts nicht benutzt werden und sind zu schließen.

Die örtlichen Gesundheitsbehörden können weitergehende Anordnungen erlassen.

Hiermit wird die BfS 24/20 aufgehoben.

4113/6241.181-05 Hafenamt Büsum +49 4834 3607

Das Rundwaschbecken als Ikone des gemeinschaftlichen Wascherlebnisses. Übrigens auch ideal geeignet zum Auswaschen von Mehrweg-Kaffeebechern, deren Überleben in CoVid-Zeiten bedroht ist.

Helgoland ist laut (T)50/20 noch geschlossen, aber die Kollegen aus Tönning sprechen mit (T)46/20 immerhin für die restliche Nordseeküste Schleswig-Holsteins: „Sportbootfahrerinnen und Fahrer dürfen auch aus anderen Bundesländern einreisen“. Eine derartige Offenherzigkeit ist in einem föderalen Gebilde nicht mehr selbstverständlich. Freude herrscht!